Seit dem elektronischen Rezept hat sich die Bestellung von Arzneimitteln in Deutschland spürbar verändert. Viele Wege, die früher selbstverständlich waren, funktionieren heute anders, und einige neue sind dazugekommen. Wir haben zusammengestellt, welche Möglichkeiten es gibt, was dabei jeweils zu beachten ist und woran du einen zugelassenen Anbieter erkennst.
Hinweis: Diese Seite ist eine Informationsseite. Wir sind keine Apotheke, nehmen keine Bestellungen von Arzneimitteln entgegen und lösen keine Rezepte ein.
Das E-Rezept: wie es funktioniert
Seit Januar 2024 ist das elektronische Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verbindlich. Das Papierrezept in Rosa ist damit weitgehend abgelöst. Für die Einlösung gibt es drei Wege:
- Mit der elektronischen Gesundheitskarte: Du steckst die Karte in der Apotheke in das Lesegerät, und die hinterlegten Verordnungen werden abgerufen. Der einfachste Weg, es braucht keine App und keine PIN.
- Mit der E-Rezept-App der Gematik: Für die Anmeldung brauchst du eine NFC-fähige Gesundheitskarte und die zugehörige PIN von deiner Krankenkasse. Die App zeigt deine Verordnungen und erlaubt es, sie vorab an eine Apotheke zu senden.
- Mit einem Papierausdruck: Die Praxis druckt auf Wunsch einen Zettel mit Rezeptcode aus, den die Apotheke einscannt.
Für Privatversicherte gilt weiterhin überwiegend das Papierrezept, ebenso für Betäubungsmittel und einige Sonderfälle.
Die Wege zum Arzneimittel im Überblick
- Apotheke vor Ort: sofort verfügbar für Vorrätiges, mit Beratung im direkten Gespräch. Nicht Vorrätiges ist meist am Folgetag da, in vielen Städten sogar am Nachmittag desselben Tages.
- Botendienst der Apotheke vor Ort: Die Apotheke liefert nach Hause. Dieser Weg wird unterschätzt und ist bei akutem Bedarf oft schneller als jeder Versand.
- Versandapotheke: geeignet für die Dauermedikation und für nicht verschreibungspflichtige Präparate, deren Bedarf sich planen lässt. Bei akuten Beschwerden ist die Lieferzeit von ein bis drei Werktagen der entscheidende Nachteil.
- Vorbestellung online, Abholung vor Ort: Viele Apotheken bieten an, den Bedarf vorab zu melden und ihn dann abzuholen. Kombiniert kurze Wartezeit mit persönlicher Beratung.
Woran du einen zugelassenen Anbieter erkennst
Für den Versandhandel mit Arzneimitteln gilt in Deutschland eine Erlaubnispflicht. Diese Merkmale solltest du prüfen, bevor du bestellst:
- Das EU-Sicherheitslogo: ein grün-weißes Logo mit einem weißen Kreuz auf grünen Balken. Ein Klick darauf muss zur Liste der zugelassenen Versandapotheken beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information führen, wo der Anbieter eingetragen sein muss. Ein Logo, das nirgendwohin verlinkt, ist ein Warnzeichen.
- Ein vollständiges Impressum mit Name der Apotheke, Anschrift, Name der verantwortlichen Apothekerin oder des verantwortlichen Apothekers, zuständiger Aufsichtsbehörde und zuständiger Apothekerkammer.
- Ein Angebot zur Beratung per Telefon oder Chat mit pharmazeutischem Personal. Für zugelassene Versandapotheken ist das verpflichtend.
- Deutschsprachige Packungsbeilage und Preisangaben in Euro inklusive Versandkosten.
Warnzeichen, bei denen du abbrechen solltest
Es gibt Angebote, bei denen der Preis der einzige Vorteil ist und alles andere dagegen spricht:
- Verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Rezept. In Deutschland ist das nicht zulässig. Wer es anbietet, hält sich auch sonst an keine Regel.
- Ein Online-Fragebogen als Ersatz für ein Rezept bei Anbietern aus dem Ausland, verbunden mit dem Versand nach Deutschland.
- Preise, die deutlich unter dem üblichen Niveau liegen, verbunden mit Zahlung ausschließlich per Vorkasse oder Kryptowährung.
- Kein Impressum, keine ladungsfähige Anschrift, kein Ansprechpartner.
Gefälschte Arzneimittel enthalten im günstigsten Fall keinen Wirkstoff und im ungünstigsten die falsche Substanz oder eine falsche Menge. Beides ist bei einer Dauermedikation ein ernstes Risiko.
Was die Bestellung kostet
Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zahlen gesetzlich Versicherte ab achtzehn Jahren eine Zuzahlung von zehn Prozent des Preises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro, niemals mehr als der Preis selbst. Kinder und Jugendliche sind befreit.
Wer im Kalenderjahr mehr als zwei Prozent seiner Bruttoeinnahmen für Zuzahlungen aufgewendet hat, kann sich für den Rest des Jahres befreien lassen. Bei chronischer Erkrankung liegt diese Grenze bei einem Prozent. Sammle die Quittungen, denn dieser Antrag wird häufig vergessen.
Weil die Preise verschreibungspflichtiger Arzneimittel in Deutschland gebunden sind, lohnt sich ein Preisvergleich nur bei rezeptfreien Präparaten. Dort sind die Unterschiede erheblich.
Praktische Hinweise für die Dauermedikation
Bestelle rechtzeitig, mit etwa zwei Wochen Vorlauf, damit ein Lieferengpass nicht zur Unterbrechung führt. Ein Medikationsplan, den dir deine Hausarztpraxis ausstellt, verschafft dir den Überblick und unterstützt das Erkennen von Wechselwirkungen. Bei mehr als drei dauerhaft eingenommenen Arzneimitteln hast du gesetzlich Anspruch darauf.
Wenn ein Präparat nicht lieferbar ist, sprich mit der Apotheke über einen wirkstoffgleichen Austausch, statt die Einnahme eigenmächtig zu unterbrechen.
Unser Fazit
Für die planbare Dauermedikation und für rezeptfreie Präparate ist die Versandapotheke eine sinnvolle Option, sofern sie im offiziellen Register eingetragen ist. Bei akutem Bedarf ist die Apotheke vor Ort samt Botendienst schneller und in der Beratung überlegen.
Die zwei Prüfschritte, die dir Ärger ersparen: Klick auf das Sicherheitslogo und sieh nach, ob der Anbieter im Register steht, und bestelle niemals verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Rezept.
Quellen
- Gematik: E-Rezept, Informationen für Versicherte.
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Versandhandel mit Arzneimitteln.
- Bundesministerium für Gesundheit: Zuzahlungen und Befreiungsregelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Arzneimittelgesetz (AMG) § 43 und § 73, Apothekengesetz § 11a zum Versandhandel.
- Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information: Register der zum Versandhandel zugelassenen Apotheken.